Bereits vor drei Monaten haben wir darüber berichtet, dass das neue KI-Gesetz kommen wird, das aufzeigt, welche Vorgaben für die Kennzeichnung von KI umgesetzt werden müssen. Nun ist das neue KI-Gesetz da. Am 12. Juli 2024 wurde die KI-Verordnung veröffentlicht, die ab dem 1. August 2024 schrittweise in Kraft tritt. Nach 24 Monaten sind nahezu alle Vorschriften der KI-Verordnung anwendbar. Grundsätzlich verfolgt die Verordnung einen risikobasierten Ansatz. 

Das bedeutet: Je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind die Vorgaben. Für euch ist in erster Linie der Einsatz generativer KI von Bedeutung. 

(Generative KI ist in der Lage durch Nutzung von Algorithmen, insbesondere aus dem Bereich des maschinellen Lernens und der künstlichen neuronalen Netze, Texte, Bilder, Musik, Videos oder andere Datenformen zu erzeugen.) 

Daher widmen wir uns den rechtlichen Fragen im Hinblick auf den Datenschutz und das Urheberrecht beim Einsatz von generativer KI. 

Eine abschließende Auseinandersetzung mit der Rechtslage ist aber noch nicht möglich, weil sich der Umgang mit generativer KI auch in rechtlicher Hinsicht gerade noch in einem Entwicklungsprozess befindet. 

Definition von KI 

Künstliche Intelligenz beschreibt die Fähigkeit von Maschinen, basierend auf Algorithmen Aufgaben autonom auszuführen und dabei die Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeiten des menschlichen Verstandes nachzuahmen. 

Urheberrecht 

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob durch KI geschaffene Werke dem Urheberrecht unterliegen. Bisher hatte das Europäische Parlament festgestellt, dass Werke, die durch KI geschaffen wurden, nicht urheberrechtlich geschützt sind. KI kann nicht als Urheber von Werken gelten – das ist ausschließlich menschlichen Schöpfern vorbehalten. Die KI-Verordnung weicht davon auch nicht ab. Das bedeutet, dass KI-generierte Texte und Bilder uneingeschränkt kopiert und erneut veröffentlicht werden dürfen. 

Ein Beispiel: Ihr habt ein Foto bearbeitet und der Hintergrund wurde mittels KI erstellt. Das Bild könnte womöglich nicht vollständig urheberrechtlich geschützt sein. Der Hintergrund dürfte dann kopiert und veröffentlicht werden, der Rest des Bildes aber nicht. Es ist aber zu vermuten, dass der Gesetzgeber die Richtung einschlagen wird, dass er es davon abhängig macht, wie hoch der Anteil generativer KI bei der Schaffung des Werkes ist. Das bedeutet, je weniger KI bei der Schaffung des Werkes eingesetzt wird, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der menschliche Urheber das Urheberrecht am Gesamtwerk erhält. 

Datenschutz 

Generative KI greift auf eine Menge Daten zu oder erzeugt diese, wie Bilder, Texte, Sprache, Videos, geschäftliche Unterlagen und technische Formeln. Bei personenbezogenen Daten gilt die DSGVO. Geschäftliche Daten können auch nach der DSGVO als vertrauliche Informationen eingestuft werden. Daher ist die größte Herausforderung als Unternehmen, diese Daten auch im Hinblick auf den Einsatz von KI zu schützen. Die Hauptverantwortung dürfte hier bei dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen liegen. Das ist entweder der Anbieter selbst, der Betreiber oder der Nutzer. Auch eine gemeinsame Verantwortung ist denkbar. Hier bringt die erforderliche Prüfung der Datenschutz-Folgeabschätzung Licht ins Dunkel. Bisher hat jedenfalls kein Gericht und keine Datenschutzbehörde dazu Stellung bezogen. Darüber hinaus musst du dir als Unternehmer der Verpflichtung zur Vertraulichkeit bewusst sein. Generative KI lernt und verwendet sensible Informationen zu Trainingszwecken. Das Ergebnis kann dann auch wieder vertrauliche Informationen enthalten, die ggf. weitergegeben und veröffentlicht werden. 

Das heißt, unter dem Aspekt der Vertraulichkeit musst du als Unternehmer prüfen, ob der Einsatz generativer KI zulässig ist. 

Was heißt das für dich? 

Du hast die Verpflichtung beim Einsatz generativer KI auf die Risiken zu achten, die das Trainieren, Testen, Hochladen, Analysieren, Auswerten oder Verarbeiten personenbezogener oder vertraulicher Daten durch generative KI mit sich bringt. Und das sowohl in vertraglicher als auch datenschutzrechtlicher Hinsicht. Du solltest allgemeine Schutzmaßnahmen treffen. Ebenso sind der Schutz von Urheberrechten und die Kennzeichnungspflichten zu beachten. Als Nutzer eines KI-Systems, das mit natürlichen Personen interagiert, bspw. im Kundensupport oder eines das Bildmaterial erstellt, musst du kennzeichnen, dass es sich um ein KI-System bzw. um von einem KI-System generiertes Bildmaterial handelt. Die neue KI-Verordnung bringt viele Herausforderungen und Pflichten mit sich, doch sie bietet auch die Chance, den Einsatz von KI sicherer und transparenter zu gestalten. Halte dich stets über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden und passe deine Prozesse entsprechend an, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

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