Ab 19. Juni 2026 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung in Kraft:
Der Widerrufsbutton wird Pflicht für Online-Geschäfte mit Verbrauchern.
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die in nationales Recht umgesetzt wird.
Ziel ist es, den Widerruf für Verbraucher einfacher, schneller und transparenter zu machen und gleichzeitig rechtliche Sicherheit zu schaffen.
Warum kommt der Widerrufsbutton?
Der Button verfolgt das Ziel, Verbraucherrechte zu stärken und Hürden im Online-Geschäft abzubauen.
Wahrscheinlich denkst du jetzt „Das kommt mir irgendwie bekannt vor.“
Stimmt. Das Prinzip ist sehr ähnlich zum bereits bekannten „Kündigungsbutton“.
Der Kündigungsbutton bezieht sich aber auf die Beendigung laufender Verträge, während der Widerrufsbutton speziell das gesetzliche Widerrufsrecht bei Online-Rechtsgeschäften mit Verbrauchern betrifft, also bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen werden.
Auch beim neuen Widerrufsbutton geht es darum, für Verbraucher eine einfache, digitale Möglichkeit zu schaffen, ihr Widerrufsrecht auszuüben.
Was bedeutet die Einführung des Widerrufsbuttons für dich konkret?
👉🏻 Du hast ab Juni 2026 eine Pflicht zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons
Wenn du online Verträge mit Verbrauchern abschließt, musst du einen gut sichtbaren, leicht zugänglichen und deutlich hervorgehobenen Button bereitstellen, über den dein Verbraucher-Kunde seinen Vertrag einfach widerrufen kann.
👉🏻 Du musst Vorgaben für die Gestaltung einhalten
Der Button muss eindeutig beschriftet sein, z. B. mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen, gleichbedeutenden verständlichen Formulierung.
Nach dem Klick muss der Verbraucher die Möglichkeit haben, den Widerruf direkt online abzusenden.
👉🏻 Der Widerruf muss unmittelbar bestätigt werden
Nach dem Absenden des Widerrufs musst du dem Verbraucher eine Bestätigung (z. B. per E-Mail) zur Verfügung stellen.
👉🏻 Der Widerrufsbutton muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein
❓Du fragst dich jetzt sicher: „Wie lange ist die Frist?“
- Digitale Inhalte/Dienstleistungen
Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, endet 14 Tage später. Ausnahme: Es liegt ein wirksamer Widerrufsverzicht / Erlöschen des Widerrufsrechtes vor.
- Warenkäufe
Die Frist beginnt erst, wenn der Verbraucher die Ware vollständig erhalten hat (bei Teillieferungen: letzte Lieferung).
- Abos / wiederkehrende Leistungen
Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Der Button muss für diesen Zeitraum aktiv bleiben.
| 💡 Wichtiger Punkt: Wenn du die Belehrung zu spät oder fehlerhaft zustellst, muss der Button bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss verfügbar sein.Hier haben wir einen praktischen Stolperstein. Juristisch klingt die Pflicht einfach, technisch ist sie schwierig umzusetzen. Ob die Widerrufsbelehrung korrekt war, entscheidet sich nämlich oft erst im Streitfall oder bei einer Abmahnung. Wenn du den Button nach 14 Tagen automatisch ausblendest und sich später herausstellt, dass die Belehrung fehlerhaft war, hast du die Pflicht verletzt (Button nicht während der gesamten Frist verfügbar). Das kann Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder sogar Beweisnachteile im Prozess bringen. ❗️Wie es bei neuen Gesetzen immer so ist, bleiben erstmal Fragen offen. Wir halten dich hierzu auf dem Laufenden❗️ |
Wie sieht der Ablauf eines Widerrufs aus?
- Klick auf den Button
Dein Kunde wird auf ein Online-Formular geleitet, in dem er den Widerruf erklären kann.
☝🏻 Keine Pflicht zur Begründung
☝🏻 Keine unnötigen Hürden
☝🏻 Login ins Kundenkonto darf optional, aber nicht verpflichtend sein
- Angabe des betroffenen Vertrags
☝🏻 Bei mehreren laufenden Verträgen muss der Kunde klar auswählen können, welchen er widerrufen möchte.
- Eingangsbestätigung
☝🏻 Nach Absenden des Formulars muss der Kunde unverzüglich eine Bestätigung mit Datum und Uhrzeit auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail und/oder PDF) erhalten.
⚠️ Wichtige Sonderfälle
Wenn das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist (z. B. entsiegelte Hygieneartikel, personalisierte Produkte) oder vorzeitig erloschen ist (z. B. bei Downloads nach ausdrücklicher Zustimmung), muss der Button dennoch sichtbar bleiben, dann aber mit einem Hinweis wie:
Wenn du sofort mit deiner Leistung beginnst, holst du einen Verzicht auf das Widerrufsrecht ein, soweit du geleistet hast. Auch hier muss der Widerrufsbutton weiterhin sichtbar bleiben. Du zeigst du dann einen klaren Hinweis, warum kein Widerruf mehr möglich ist. „Für diesen Vertrag besteht kein Widerrufsrecht, da du bei der Bestellung ausdrücklich verlangt hast, dass ich vor Ende der Widerrufsfrist von 14 Tagen mit der Leistung beginne. Du hast erklärt, dass du auf das dir zustehende Widerrufsrecht verzichtest, wenn ich die Leistung vollständig erbringe, und dass bei einer anteiligen Leistung an dich innerhalb der Widerrufsfrist mir dafür – auch bei einem Widerruf – die Gegenleistung (Bezahlung) für die erbrachte Leistung zusteht.“ |
💡 Fazit
Der Widerrufsbutton wird die Widerrufspraxis vereinfachen. Bis dahin sind aber noch einige Fragen zu klären.
❗️Wir halten dich darüber auf dem Laufenden, wie genau die Umsetzung erfolgt und wie du deine Widerrufsbelehrung entsprechend anpassen musst❗️
